Verkehrsmedizinische Gutachten


Ein Verkehrsmedizinisches Gutachten wird erforderlich, wenn lebenseinschneidende Erkrankungen eingetreten sind, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können.

 

Krankheiten wie z.B. Schlaganfall, Hirnverletzungen, psychische Erkrankungen, Gedächtnisstörungen bis Demenz oder Epilepsie fallen in diese Rubrik.

 

Eine Meldepflicht besteht gegenüber der zuständigen Behörde zwar nicht, aber die Straßenverkehrsordnung weißt auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in "geeigneter Weise Vorsorge zu treffen" ist.

 

Vorsorge heißt: eine freiwillige Mitteilung über die Erkrankung  oder Einschränkungen, gemeinsam mit einem fachärztlichen Gutachten einzureichen, damit der Führerschein im Bedarfsfall geändert wird.

 

Seit 1999 dürfen nur Ärzte mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation" Gemäß §11, Abs. 2, Satz 3, Nr.1 der Fahrerlaubnisordnung (FeV) die Gutachten durchführen.

 

Wir führen sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten,  sowie auch die von der Verkehrsbehörde veranlasste Gutachten durch.

 

Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 250,00 € und 500,00 €. In einigen Fällen wird noch ein zusätzliches externes psychologische Gutachten/Testung nötig.

 

Bei von der Verkehrsbehörde veranlassten Gutachten wählt der Proband seinen Gutachter aus einer Liste, die der Verkehrsbehörde vorliegt, aus und meldet es dort an. Daraufhin wird die Akte dem Gutachter (qualifizierter Arzt) zugeschickt. Der Proband bekommt einen Untersuchungstermin.

 

Den Aufwand der gutachterlichen Tätigkeit können wir aufgrund der individuellen Situation und des Krankheitsbildes nicht im Vorfeld abschätzen, sodass der volle Geldbetrag vor Beginn der Untersuchung in der Praxis hinterlegt werden muss. Nach der Fertigstellung des Gutachtens wird der Betrag mit dem tatsächlichen Aufwand verrechnet und die Differenz an Sie zurückgezahlt.

 

 

Vereinbaren Sie bei unseren Sprechstundenhilfen einen Termin zur vorsorglichen oder veranlassten Verkehrsmedizinischen Begutachtung. Alle Informationen zu Kosten, Anforderungen etc. können bereits telefonisch im Vorfeld geklärt werden. Terminvereinbarungen mit unseren Sprechstundenhilfen unter der Telefonummer 06172 - 45 15 25.

 

 

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